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   BVerwG, 24.04.1969 - I C 43.68   

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https://dejure.org/1969,282
BVerwG, 24.04.1969 - I C 43.68 (https://dejure.org/1969,282)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.1969 - I C 43.68 (https://dejure.org/1969,282)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 1969 - I C 43.68 (https://dejure.org/1969,282)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer nicht rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung im Rahmen der Entscheidung über die Ausweisung eines Ausländers - Ausweisung eines Ausländers nach der Begehung von Verkehrsdelikten - Ausweisung eines Ausländers nach der Begehung strafbarer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JR 1969, 474
  • VerwRspr 20, 847
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 35.68

    Vorausseztungen der Ausweisung eines Ausländers - Bindung einer anderen

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1969 - I C 43.68
    Ein Ausländer darf auch - zwar nicht gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2, wohl aber auf Grund des Auffangtatbestandes des § 10 Abs. 1 Nr. 11 AuslG - wegen einer strafgerichtlich noch nicht geklärten strafbaren Handlung ausgewiesen werden (Urteil vom 25. Februar 1969 - BVerwG I C 35.68 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1967 - II B 577/67
    Auszug aus BVerwG, 24.04.1969 - I C 43.68
    Ob diese Wirkung auch dann eingetreten wäre, wenn der Kläger die Aufenthaltserlaubnis erst nach dem Erlaß der Ausweisungsverfügung beantragt hätte (hierzu OVG Münster, Beschluß vom 20. November 1967, VerwRspr. 19, 481; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 26. April 1968, ESVGH 18, 232), kann unentschieden bleiben, weil dieser Sachverhalt nicht vorliegt.
  • BVerwG, 07.02.1973 - I B 87.72

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Ein Sachverhalt, der nach § 10 Abs. 1 AuslG eine Ausweisung rechtfertigt, ist aber nicht schon ohne weiteres mit der Verwirklichung eines Ausweisungstatbestandes gegeben (vgl. Urteile vom 11. Juni 1968 - BVerwG I C 13.67 - [MDR 1969, 245 = VerwRspr. 19, 964 = Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 4] und vom 24. April 1969 - BVerwG I C 43.68 - [JR 1969, 474 = GewArch. 1971, 65 = VerwRspr. 20, 847 = Buchholz a.a.O. Nr. 11]).

    Gleichfalls geklärt ist, daß Verkehrsvergehen unter Alkoholeinfluß zu den "bestimmten Fallgruppen" gehören (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 18.69 - [GewArch. 1970, 115 = JR 1970, 192 = VerwRspr. 21, 353 = Buchholz a.a.O. Nr. 16]) und daß der Verlust der wirtschaftlichen Existenz im Gastland, der den Verlust dort etwa gewonnener freundschaftlicher Verbindungen einschließt, von dem sich nicht ordnungsgemäß verhaltenden Ausländer grundsätzlich hingenommen werden muß (Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG I C 43.68 - [a.a.O.]; Beschluß vom 21. April 1972 - BVerwG I B 4.72 -).

  • BVerwG, 15.01.1970 - I C 18.69

    Ausweisung eines Ausländers zum Schutze der Verkehrssicherheit in der

    Die Verkehrssicherheit ist ein Bestandteil der inneren Sicherheit des Staates im Sinne der erwähnten völkerrechtlichen Bestimmung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG I C 43.68 - [JR 1969, 474]).
  • BVerwG, 26.11.1970 - I B 87.70

    Nichtzulassungsbeschwerde in einem Verfahren betreffend ein unbefristetes

    Die öffentliche Sicherheit und Ordnung wird nicht nur von strafrechtlich verantwortlichen Personen oder von Personen beeinträchtigt, die wegen einer strafbaren Handlung, rechtskräftig verurteilt worden sind (BVerwG, Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG I C 43.68 -, Beschluß vom 15. Mai 1970 - BVerwG I B 28.70 -).
  • BVerwG, 11.09.1987 - 1 B 92.87

    Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis - Berücksichtigung von eine

    Eine rechtskräftige Verurteilung ist insoweit nicht erforderlich (Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG 1 C 43.68 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 11).
  • VGH Bayern, 22.02.2012 - 19 ZB 11.2850

    Berücksichtigung der Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts eines Ausländers und

    Die "Unschuldsvermutung" wird dadurch nicht berührt (vgl. BVerwG vom 24. April 1969 1 C 43.68 ).
  • BVerwG, 25.05.1970 - I B 30.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ausweisung eines Ausländers

    Der Zulassung der Revision bedarf es im übrigen auch deshalb nicht, weil das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat, daß die Entziehung der Fahrerlaubnis durch ein Strafgericht kein zwingender Grund für die Ausländerbehörde ist, von der Ausweisung abzusehen (BVerwG, Beschluß vom 15. Januar 1969 - BVerwG I B 81.68 - Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG I C 43.68 -).
  • VGH Hessen, 21.11.1991 - 13 TH 667/91

    Ausweisung eines als Erwachsener erneut straffälligen im Bundesgebiet

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, der auch der Senat folgt, daß der Ausweisungstatbestand des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG keine rechtskräftige Verurteilung des Ausländers voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteil v. 24. April 1969 - BVerwG 1 C 43.68 -, Buchholz 402.24, § 10 AuslG Nr. 11; Urteil v. 1. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 29.85 -, BVerwGE 78, 285, 288, 289).
  • BVerwG, 15.12.1977 - 1 B 239.77

    Unterbleiben der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei gleichzeitiger

    Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß derjenige, der sich in einem Lande wirtschaftlich betätigt, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, das Risiko eingeht, bei Vorliegen eines der in diesem Lande geltenden Ausweisungsgründe seine dortige wirtschaftliche Existenz zu verlieren; für die Rechtmäßigkeit einer Ausweisung ist grundsätzlich unerheblich, ob der Ausländer Arbeitnehmer ist oder eine selbständige Tätigkeit ausübt und welches Vermögen er in der Bundesrepublik Deutschland besitzt (Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG I C 43.68 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 11]; Beschlüsse vom 31. Januar 1974 - BVerwG I B 30.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 33], vom 22. Dezember 1976 - BVerwG I B 235.76 -).
  • BVerwG, 18.04.1972 - I B 62.71

    Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung als Beeinträchtigung im Sinne

    In den Urteilen vom 25. Februar 1969 - BVerwG I C 11.68 - (DVBl. 1969, 589 = DÖV 1969, 468 u.a.) und - BVerwG I C 35.68 - (DVBl. 1969, 590 = DÖV 1969, 467) (bestätigt durch Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG I C 43.68 - [JR 1969, 474 = VerwRspr. 20, 847 u.a.]) hat der beschließende Senat ausgeführt, daß erhebliche Belange im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 11 AuslG dadurch beeinträchtigt werden können, "daß die Anwesenheit des Ausländers die öffentliche Sicherheit oder Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland gefährdet".
  • BVerwG, 30.11.1970 - I B 88.70

    Rechtmäßigkeitsvoraussetungen der ausländerrechtlichen Ausweisung eines

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in dem Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG I C 43.68 - zwischen der strafrechtlichen Verurteilung und der Ausweisung unterschieden und darauf hingewiesen, daß die Ausweisung nicht den Charakter einer Strafmaßnahme hat.
  • BVerwG, 31.01.1974 - I B 30.73

    Voraussetzungen für eine Ausweisung - Ausweisung wegen mehrerer Verkehrsvergehen

  • BVerwG, 02.10.1969 - I B 42.69

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.01.1974 - I B 90.73

    Ausweisungsverfügung nach Verurteilung wegen eines Verbrechens - Vorbeugung vor

  • BVerwG, 21.04.1972 - I B 4.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

  • BVerwG, 14.04.1972 - I B 71.71

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 02.10.1969 - I B 43.69

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.06.1970 - I B 41.70

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 15.05.1970 - I B 28.70

    Ausweisung eines Ausländers auf Grund einer strafrechtlichen Verurteilung -

  • BVerwG, 22.12.1976 - 1 B 235.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 19.06.1973 - I B 72.72

    Ausweisung eines Ausländers wegen eines Verkehrsdelikts im Zustand der

  • BVerwG, 05.05.1970 - I B 23.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

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